Beitragsordnung für den Lohnsteuerhilfeverein Velen e. V.
Alle Beiträge inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, genehmigt durch die Gründer-Mitgliederversammlung am 21.05.2020
gültig ab dem 01.01.2021:
Jahresbeitrag: ______________________ EUR 270,-
Ermäßigte Beiträge bei Jahreseinkommen unter:
EUR 230.000,- ________________________ EUR 240,-
EUR 190.000,- ________________________ EUR 210,-
EUR 150.000,- ________________________ EUR 180,-
EUR 110.000,- ________________________ EUR 150,-
EUR 90.000,- ________________________ EUR 110,-
EUR 70.000,- ________________________ EUR 90,-
EUR 50.000,- _______________________ EUR 75,-
Mindestbeitrag bis
EUR 10.000,- ________________________ EUR 60,-
Der erste Jahresbeitrag und ggf. rückwirkende Jahresbeiträge sind beim Eintritt in den Verein zu entrichten. Die Folgebeiträge sind am 20. Januar eines jeden Jahres fällig.
Beitragsermäßigungen, die über die hier unter sozialen Gesichtspunkten vorgenommene Staffelung hinausgehen, sind nur im Ausnahmefall zulässig. Ein solcher Ausnahmefall kann vorliegen, wenn Eheleute beide beraten werden und damit beide Mitglied des Vereins sein müssen.
Satzungsgemäß ist die Beitragspflicht nicht von der Inanspruchnahme der Vereinsleistung abhängig.
Die Beitragseinstufung erfolgt über die Beratungsstelle. In Zweifelsfällen entscheidet der Vorstand.